Honorar
Transparenz und Klarheit bei der Vergütung sind für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entscheidend. Die Abrechnung erfolgt differenziert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, angepasst an die jeweilige Situation und den Umfang der Mandatsbetreuung.
Die Erstberatung wird mit 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese den Betrag in der Regel, sodass für Sie üblicherweise keine direkten Kosten anfallen.
Sofern weitere Schritte oder eine Mandatierung als zielführend erachtet werden, erfolgt die Abrechnung für Arbeitnehmer grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird die Kommunikation und Abwicklung mit der Versicherung vollständig übernommen. Liegt keine Versicherung vor, erfolgt eine ausführliche Beratung über die voraussichtlichen Kosten, sodass jederzeit Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen besteht.
Für Arbeitgeber wird das Honorar individuell vereinbart, abhängig vom Umfang und der Komplexität des Mandats. Die Abrechnung kann entweder nach RVG oder auf Stundenbasis erfolgen. Ziel ist stets eine transparente und passgenaue Vergütungsvereinbarung, die den spezifischen Anforderungen des Mandats gerecht wird.
Alle Mandate werden persönlich und direkt betreut.
Schnelle Erreichbarkeit, effiziente Kommunikation sowie praxisnahe Lösungen stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit.